Gottesbezug in der Landesverfassung | Daniel Jarosch

Warum sich unsere Pfarrei in die Debatte einbringt

Mit einem Schreiben an die Landtagsabgeordneten unserer Wahlkreise in Schleswig-Holstein hat sich die Pfarrei Hl. Elisabeth in die aktuelle Diskussion über eine mögliche Änderung der Landesverfassung Schleswig-Holsteins eingebracht. Hintergrund ist die Frage, ob die Präambel der Verfassung künftig einen Gottesbezug enthalten soll.

Bereits auf unserer Homepage haben wir darüber informiert, dass wir diesen Gedanken unterstützen. Dabei geht es uns nicht darum, einer bestimmten Religion einen Vorrang einzuräumen oder Menschen anderer Überzeugungen auszuschließen. Vielmehr möchten wir einen Beitrag zu einer wichtigen gesellschaftlichen Debatte leisten: Worauf gründet unser demokratisches Zusammenleben und welche Werte tragen unsere Gesellschaft?

Was ist ein Gottesbezug?

Ein Gottesbezug ist eine Formulierung in der Präambel einer Verfassung, die auf die Verantwortung des Menschen vor Gott verweist. Das bekannteste Beispiel findet sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dort heißt es seit 1949: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen …“

Juristisch handelt es sich dabei nicht um eine Rechtsnorm. Ein Gottesbezug begründet keine besonderen Rechte oder Pflichten und bevorzugt keine Religionsgemeinschaft. Nach überwiegender staatsrechtlicher Auffassung, die auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht, kommt einem Gottesbezug vor allem orientierende und symbolische Bedeutung zu. Sie beschreibt ein historisches und ethisches Selbstverständnis, entfaltet jedoch keine unmittelbare rechtliche Wirkung.

Idee der Demutsformel

In der politischen und staatsrechtlichen Diskussion wird der Gottesbezug häufig als sogenannte „Demutsformel“ verstanden. Dahinter steht der Gedanke, dass auch demokratische Ordnungen von Menschen geschaffen werden und deshalb niemals vollkommen sind. Kein Staat und keine politische Mehrheit besitzen die letzte Wahrheit. Politisches Handeln bleibt auf Werte angewiesen, die über kurzfristige Interessen hinausweisen.

Aus christlicher Sicht erinnert dieser Gedanke daran, dass Macht immer Verantwortung bedeutet und der Mensch sich seiner eigenen Grenzen bewusst bleiben sollte. Gerade deshalb verstehen viele Befürworter den Gottesbezug nicht als Ausdruck von Überlegenheit, sondern als Zeichen der Bescheidenheit gegenüber dem, was größer ist als wir selbst.

Diskussion in Schleswig-Holstein

Die Landesverfassung Schleswig-Holsteins enthält bislang keinen Gottesbezug. Bereits bei der Verfassungsreform 2014 wurde darüber intensiv beraten. Ein weiterer Anlauf scheiterte 2016 im Landtag um eine einzige Stimme an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit, obwohl dem eine interreligiöse Volksinitiative mit mehr als 40.000 Unterschriften vorausgegangen war. Unterstützt wurde sie von christlichen Kirchen ebenso wie von jüdischen und muslimischen Verbänden.

Mit der aktuellen Verfassungsreform wird die Frage nun erneut diskutiert. Dabei treffen unterschiedliche Überzeugungen aufeinander.

Die Befürworter sehen im Gottesbezug eine Erinnerung daran, dass Demokratie von gemeinsamen Werten, Verantwortung und gegenseitigem Respekt lebt. Für sie ist er Ausdruck einer Haltung der Demut und ein Appell an das Gewissen: Nicht nur für gläubige Menschen, sondern für alle, die Verantwortung für das Gemeinwohl tragen.

Die Gegner verweisen dagegen auf die fortschreitende Säkularisierung unserer Gesellschaft sowie auf die negative Religionsfreiheit, also das Recht, keinen Glauben zu haben oder keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Immer mehr Menschen gehören keiner Religionsgemeinschaft an oder verstehen sich als nicht religiös beziehungsweise religiös ungebunden. Deshalb befürchten sie, ein Gottesbezug könne ausgrenzend wirken oder den Eindruck erwecken, der Staat identifiziere sich mit einer bestimmten religiösen Tradition. Andere halten eine solche Formulierung schlicht für entbehrlich, weil sie keine rechtlichen Folgen hat.

Warum wir uns als Pfarrei äußern

Als katholische Pfarrei sind wir Heimat vieler Christinnen und Christen im südlichen Schleswig-Holstein und im angrenzenden Hamburg. Unsere Gemeinden erleben täglich, wie Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Weltanschauung zusammenleben. Gerade deshalb halten wir den respektvollen Dialog über die Grundlagen unseres Zusammenlebens für wichtig.

In unserem Schreiben an die Landtagsabgeordneten haben wir deshalb eine Formulierung vorgeschlagen, die ausdrücklich sowohl den Glauben an Gott als auch andere weltanschauliche und humanistische Quellen der Werteorientierung berücksichtigt. Unser Anliegen ist es nicht, Menschen auszuschließen, sondern deutlich zu machen, dass Freiheit, Menschenwürde, Gerechtigkeit und Frieden eine tragfähige Grundlage brauchen.

Ob ein Gottesbezug schließlich Eingang in die Landesverfassung findet, entscheidet der Landtag. Unabhängig vom Ausgang der Beratungen hoffen wir, dass die Diskussion dazu beiträgt, das Bewusstsein für Verantwortung, gegenseitigen Respekt und den Wert unseres demokratischen Zusammenlebens zu stärken. Als Kirche möchten wir diesen Dialog konstruktiv begleiten und dazu beitragen, dass unterschiedliche Überzeugungen respektvoll miteinander ins Gespräch kommen.

 

Daniel Jarosch
Vorsitzender des Pfarrpastoralrates der Pfarrei Heilige Elisabeth

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