Seit dem 2. Dezember 2025 ist die Kirche der Herz-Jesu-Gemeinde in Reinbek ein geschütztes Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes für Schleswig Holstein.
Was heißt das jetzt?
Dazu aus dem Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege an die Gemeinde:
Kulturdenkmale dokumentieren historische Ereignisse und Entwicklungen, künstlerische Leistungen, technische Errungenschaften und soziale Lebenswirklichkeiten. Als materielle Zeugen menschlichen Wirkens sind Denkmale heute ein wichtiger Teil unserer Kultur. Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, im Interesse der Öffentlichkeit der Tradition und der Erinnerung zu dienen.
Kulturdenkmale können nur erhalten werden, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer mit der Denkmalpflege erfolgreich zusammenarbeiten, damit es auch künftigen Generationen möglich ist, Geschichte wahrzunehmen, zu interpretieren und zu hinterfragen. Daher ist es der Gesellschaft ein Anliegen, den überlieferten Denkmalbestand langfristig zu erhalten und angemessen zu nutzen. Wir möchten Sie einladen, gemeinsam mit uns für den Erhalt unserer Denkmale zu sorgen.
Wie alle Gegenstände des täglichen Lebens müssen auch Kulturdenkmale gepflegt und instand gesetzt werden. Manchmal Ist auch eine größere Veränderung nötig. Das sind große Aufgaben, verbunden mit einer besonderen Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass ab dem heutigen Tag für Veränderungen an und (ggf.) in Ihrem Kulturdenkmal eine Genehmigung beim Erzbistum zu beantragen ist.
Weitere Informationen auf der Seite des Landesamtes für Denkmalpflege.