Anlaufstellen / Kontakt

Die Städte und Kreise haben jeweils Kontaktdaten veröffentlicht, an die sich Geflüchtete wie auch Helfende wenden können.

Hamburg
In Hamburg werden ankommende Menschen zunächst an die Zentrale Erstaufnahme verwiesen und von dort verteilt. Hier finden Sie weitere Informationen zur Ankunft in Hamburg.

Geflüchtete, die bereits eine Unterkunft haben (bei Freunden, Familie und Verwandten) können sich direkt bei der Behörde für Inneres melden.

 

Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit bei den einzelnen Kreisen und Städten.

Das Land S-H hat im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe ein Infoportal mit Info-Telefon und zentralem E-Mail-Postfach eingerichtet:

 

Amt Hohe Elbgeest (Aumühle, Wohltorf, Dassendorf etc)

Glinde

Kreis Herzogtum Lauenburg

Kreis Stormarn

Reinbek

Wentorf

 

Alternativ können Sie sich auch an Ihre jeweilige Stadtverwaltung wenden.

 

 

 

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