Gremienwahlen 2024 | Informationen – Termine – Gesetze
Gremienwahlen 2024
Vom 2. bis 24. November 2024 finden in der Pfarrei Heilige Elisabeth die Wahlen der Gemeindeteams und des Kirchenvorstandes statt. Alle Pfarreimitglieder sind herzlich eingeladen, Kirche mitzugestalten und sich ehrenamtlich zu engagieren. Grundlage für ihr Handeln sind das Evangelium und das Pastoralkonzept der Pfarrei, an dem die gemeinsame Arbeit sich ausrichtet.
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.
Im Oktober erhalten sie die Wahlunterlagen
Sie können Ihre Stimme im Zeitraum vom 2. November bis zum 24. November 2024, 18 Uhr ganz bequem im Internet abgeben: www.erzbistum-hamburg.de/Wahlen2024
Ihre Zugangsdaten – bestehend aus Wähler-ID und Passwort – finden Sie auf Ihre Wahlbenachrichtigung. Das Wahlportal führt Sie einfach und sicher durch den Wahlvorgang.
Eine Erläuterung finden Sie ebenfalls auf der Internetseite.
Alle Mitglieder, die mindestens 14 Jahre alt und getauft sind, können ein Gemeindeteam wählen.
Alle Mitglieder ab 16 Jahren sind darüber hinaus berechtigt, den Kirchenvorstand zu wählen.
Jugendliche haben so die Chance, das Leben in ihrer Gemeinde mitzubestimmen.
BRIEFWAHL AUF ANFRAGE
Wenn Sie die Online-Wahl nicht nutzen können oder wollen, ist eine Briefwahl möglich.
Dafür muss das Passwort auf Ihrer Wahlbenachrichtigung unversehrt sein!
Füllen Sie bitte den Briefwahlantrag aus, den Sie auf der ab trennbaren Karte finden, und unterschreiben ihn. Sie können den Antrag in Ihrem Pfarrbüro abgeben oder in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post an Ihre Pfarrei senden.
Wichtig: Der Antrag auf Briefwahl sollte bis spätestens Montag, 11. November 2024 in Ihrer Pfarrei vorliegen.
Für eine andere Person kann die Briefwahl nur mit einer schriftlich vorliegenden Vollmacht beantragt werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten für Kirchenvorstand und Gemeindeteams stellen sich vor.
Zur Kandidatinnen- und Kandidaten-Liste klick HIER
Wahlen 2024
Ab dem 24. August werden die Kandidaten- und Kandidatinnenlisten für die Kirchenvorstandswahl und die Gemeindeteamwahlen veröffentlicht.
Ab dem 2. September liegt das Wählerverzeichnisses für die Dauer von zwei Wochen aus (§ 10 Absatz 2 Satz 1 VwOBG/GTWahlG). Das Wählerverzeichnis enthält die Vor- und Nachnamen aller nach § 7 Wahlberechtigten.
Gleichzeitig beginnt die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (§ 10 Absatz 3 Satz 1 VwOBG/GTWahlG). Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 schriftlich gegenüber dem Erzbischöflichen Generalvikariat eingelegt werden.
Der Kirchenvorstand wird für die gesamte Pfarrei gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei ab 16 Jahre.
Das Gemeindeteam wird für die jeweilige Gemeinde gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrei und die im Wahlregister eingetragenen Personen, die sich mit der Gemeinde verbunden sehen, ab dem Alter von 14 Jahren.
Hierbei kann jede/r Wahlberechtigte selbst entscheiden, welcher Gemeinde er/sie sich zugehörig fühlt und welches Gemeindeteam er/sie wählen möchte.
Rechtsgrundlage für den Wahlprozess
Gemeindeteam-Wahlgesetz (GTWahlG)
Gesetz über die Besetzung der Verwaltungsorgane der Kirchengemeinden im Erzbistum Hamburg (VwOBG)
Vielen Dank für Ihre Bewerbung und Ihre Kandidaten- und Kandidatinnen-Vorschläge.
Bis zum Montag, dem 23. Juni werden die eingegangenen Vorschläge geprüft und am 24. Juni 2024 werden die vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen schriftliche informiert,
a) dass sie vorgeschlagen worden sind. Danach haben alle eine Überlegungsfrist und die Möglichkeit zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung bis zum 14. Juli 2024.
oder
b) dass der WV die Kandidaten (Vorgeschlagen oder selbst beworben) für nicht wählbar erachtet werden.
Termine und Fristen (Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt Dezember 2023)
Kandidaten und Kandidatinnen vorschlagen
Pfarreimitglieder, die eine Person für ein Gemeindeteam oder den Kirchenvorstand vorschlagen möchten, füllen bitte das Formular für das Gemeindeteam bzw. das Formular für den Kirchenvorstand aus und reichen es bis spätestens zum 2. Juni 2024 beim u. g. Wahlvorstand ein.
Wer selbst seine/ihre Kandidatur erklären möchte, füllt bitte das Formulare „Bereitschaftserklärung“ aus und reicht diese bis spätestens zum 2. Juni 2024 beim u. g. Wahlvorstand ein. Spätere Bewerbungen/ Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. Für die Fachausschüsse läuft diese Frist am 7. Juli 2024 ab.
Die Formulare liegen zusammen mit dem Informationsflyer in allen Kirchen der Pfarrei Heilige Elisabeth aus.
Die Gremien
Die Gemeindeteams
koordinieren das pastorale Leben vor Ort. Mit den Themenverantwortlichen und Vertretern der Orte kirchlichen Leben bilden sie die Gemeindekonferenz, welche Kirche vor Ort gestaltet. Auf Pfarreiebene gibt es den Pfarrpastoralrat, der übergreifende Themen berät und die pastorale Ausrichtung in der Pfarrei plant und weiterentwickelt.
Der Kirchenvorstand
verantwortet die Verwaltung und das Vermögen der Pfarrei. Dazu kommt eine koordinierende Funktion zwischen den Verwaltungsgremien.
Die Fachausschüsse
Bau, Finanzen, KiTa und Personal entscheiden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben und der Vorgaben des Kirchenvorstandes selbstständig.
Weitere Informationen zu den Aufgaben der Gremien finden Sie HIER und im Informationsflyer, der in allen Kirchen der Pfarrei Heilige Elisabeth ausliegt.
Online-Wahl oder Briefwahl
Kirchenvorstand und Gemeindeteams werden im Zeitraum vom 2. bis 24. November 2024 um 18 Uhr von den Mitgliedern der Pfarrei gewählt. Die Mitglieder der Fachausschüsse des Kirchenvorstandes werden Anfang 2025 durch den Kirchenvorstand gewählt.
Kandidatensuche für die Gemeindeteams und den Kirchenvorstand
und Mitarbeit in den Ausschüssen Bau, Finanzen und Personal
Im Mai feiern wir erst den 5. Geburtstag unserer Pfarrei Heilige Elisabeth, und doch haben schon viele Ehrenamtliche im Kirchenvorstand und im Pfarrpastoralrat, als Mitglieder in den vier Fachausschüssen und in den neun Gemeindeteams und auch als Themenverantwortliche in den Gemeinden daran mitgewirkt, unsere Gemeinden insbesondere nach dem Coronaschock großartig mit Leben zu füllen. Sie sind persönlich in ganz neue Rollen und Aufgaben hineingewachsen, wofür ich allen in den verschiedenen Aufgaben, Ämtern und Gremien herzlich Dank sage!
Am 24. November 2024 ist der Wahltermin für die Gemeindeteams und den Kirchenvorstand. Die Wahl selbst wird vor allem online stattfinden, wozu alle Mitglieder der Pfarrei angeschrieben werden. Wer möchte, kann aber auch gern per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Die Amtsperiode dauert in unserer Pfarrei derzeit nur 3 Jahre, damit wir im Erzbistum Hamburg Ende 2027 dann mit allen anderen Pfarreien wieder gemeinsam wählen.
Die aktuellen Gemeindeteams haben seit der Wahl im Herbst 2021 das wiedererwachende Gemeindeleben koordiniert und für die Vernetzung durch Themenverantwortliche innerhalb der Gemeinde gesorgt. Erst Anfang 2024 haben wir im Pfarrpastoralrat, in welchem die Gemeinden mit je 2 Personen vertreten sind, das Pastoralkonzept aus dem Jahr 2017 überprüft und angepasst. Hoffentlich können die Gemeindeteams und Themenverantwortlichen ihre koordinierende Aufgabe in den Gemeinden bald noch besser ausüben, wenn die Gemeindegruppen noch aktiver werden und Menschen hier aktiv in den verschiedenen Bereichen einbringen.
Der Kirchenvorstand hat in letzten zwei Jahren in Zusammenarbeit mit dem Pfarrpastoralrat das Immobilienkonzept der Pfarrei auf den Weg gebracht, welches durch die Mitglieder der Pfarrlichen Immobilienkommission in Abstimmung mit den Gemeinden erarbeitet wurde. Nach der bischöflichen Genehmigung, die wir im Frühjahr 2024 erhoffen, geht es nun in die konkrete Umsetzung, wofür schon in den letzten Jahren einige wichtige Voraussetzungen geschaffen wurden.
Somit tragen die Mitglieder im Kirchenvorstand, aber auch die Mitglieder in den selbständigen Ausschüssen Bau, Finanzen und Personal eine hohe Mitverantwortung. Auch die Sorge für fast 200 Mitarbeiter/-innen in den 4 Kindergärten und in der Nachmittagsbetreuung an der Katholischen Schule Bergedorf ist eine große Aufgabe, der sich die Mitglieder der Kita-Ausschuss annehmen und wofür sie nach Möglichkeiten der Weiterentwicklung suchen.
In jeder unserer neun Gemeinden soll es weiterhin ein Gemeindeteam geben, damit sich diese vor Ort gut entwickeln können. Damit es eine Wahl für das jeweilige Gemeindeteam geben kann, müssten sich in der Gemeinde mehr Kandidaten/-innen finden, als dem künftigen Gemeindeteam (3-5 Personen) angehören sollen. Ebenso ist es wichtig, dass sich aus jeder Gemeinde (je nach Größe) möglichst 2 bis 3 Kandidaten für den Kirchenvorstand finden.
Sind Sie bereit, in einem Gemeindeteam, im Kirchenvorstand und/oder in einem der Ausschüsse mitzuwirken?
Oder haben Sie Fragen hierzu?
Dann melden Sie sich gern bei Ihrem Gemeindeteam, im Pfarrbüro oder bei einem/r pastoralen Mitarbeiter/-in
Ihr Pfarrer Markus
16. Februar 2024
Pfarrei Heilige Elisabeth
Wahltermin für Verwaltungsorgane der Kirchengemeinden und Gemeindeteams
wurde nach § 1 Absatz 3 des Gesetzes über die Besetzung der Verwaltungsorgane der Kirchengemeinden im Erzbistum Hamburg (VwOBG) sowie § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Wahl der Gemeindeteams im Erzbistum Hamburg (GTWahlG) der 24. November 2024 festgelegt.
H a m b u r g, 11. Dezember 2023
Das Erzbischöfliche Generalvikariat
Termine und Fristen (Auszug aus dem Kirchlichen Amtsblatt Dezember 2023)